Aufgrund der erhöhten Inzidenzzahlen im Kreis Warendorf gilt eine Maskenpflicht während des Gottesdienstes.
Das Land NRW hat eine aktualisierte Coronaschutzverordnung herausgegeben. Hierbei geht es insbesondere um die sogenannte „Rückverfolgbarkeit“. Die Kirchengemeinden sind nun verpflichtet, auch für die Gottesdienste die „Rückverfolgbarkeit“ der Mitfeiernden sicherzustellen. Dazu werden wir in allen drei Kirchen Listen auslegen, in denen sich jeder Gottesdienstbesucher mit Name, Adresse und Telefonnummer einträgt. Die Listen mit den Daten werden nach vier Wochen vernichtet.
In allen Kirchen liegen ab sofort Blankoformulare bereit, die dann Zuhause in Ruhe ausgefüllt und zum Gottesdienst mitgebracht werden können.
Download:Besucherformular zum selbst ausdrucken